EinhV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 EinhVInkrafttreten, abgelöste VorschriftenAusführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung § 5Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. § 5Schlußformel