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Zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht wird (§ 27a Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb), wird bei der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Kammer) eine Einigungsstelle für das Saarland errichtet.
Die Kammer führt die Geschäfte der Einigungsstelle.