Verordnung über die Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (EinigungsstellenVO) Vom 21. Januar 1988
Die Aufsicht über die Einigungsstelle übt der Minister für Wirtschaft (Aufsichtsbehörde) aus.
§ 2 EinigungsstellenVO
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