§ 50 Abs. 4 EinSiGAufsicht über Einlagensicherungssysteme
Sofern die Bundesanstalt Kenntnis von Umständen bei einem CRR-Kreditinstitut erlangt, welche voraussichtlich den Eintritt eines Entschädigungsfalls nach sich…
§ 9 Abs. 8 AnlEntGAnlegerentschädigungsgesetz
Erhält die Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Prüfung nach Absatz 1 oder in sonstiger Weise Kenntnis von Umständen, welche die Gefahr des Eintritts des…
§ 51 EinSiGPrüfung durch die Bundesanstalt
Erhält die Bundesanstalt von einem Einlagensicherungssystem Kenntnis von Umständen, welche die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls bei einem dem…
§ 11 Abs. 2 EinSiGBekanntgabe der Feststellung des Entschädigungsfalls; Unterrichtung des Einlagensicherungssystems
Die Bundesanstalt unterrichtet das Einlagensicherungssystem, dem das CRR-Kreditinstitut angehört, unverzüglich über die Feststellung des Entschädigungsfalls.
§ 6 Abs. 6 AnlEntGAnlegerentschädigungsgesetz
Sofern die Bundesanstalt Kenntnis über Umstände bei einem Institut erlangt, welche voraussichtlich den Eintritt eines Entschädigungsfalls nach sich ziehen, hat…