§ 32 Abs. 2 EinSiGSofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung
Aus den Beitragsbescheiden der Entschädigungseinrichtung findet die Vollstreckung nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes statt.
§ 17 Abs. 1 FinDAGGesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt kann ihre Verfügungen, die sie innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse trifft, mit Zwangsmitteln nach den Bestimmungen des…
§ 16 Abs. 1 AnlEntGAnlegerentschädigungsgesetz
Die Entschädigungseinrichtung kann die Befolgung der Verfügungen, die sie innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse trifft, mit Zwangsmitteln nach den…
§ 32a EinSiGInanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung
Die §§ 27 bis 32 sind im Falle der Inanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung gemäß § 145 des Sanierungs- und…
§ 46 WpÜGWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Die Bundesanstalt kann Verfügungen, die nach diesem Gesetz ergehen, mit Zwangsmitteln nach den Bestimmungen des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes durchsetzen.…