§ 19 Abs. 2 EinwVMaßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Berücksichtigung der Einstellungen der Endnutzer
Anbieter von digitalen Diensten können einem vom Endnutzer in Anspruch genommenen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung Einwilligungen des Endnutzers,…
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 EinwVBegriffsbestimmungen
„Dienst zur Einwilligungsverwaltung“ eine informationstechnische Anwendung oder ein digitaler Dienst, die oder der es Endnutzern ermöglicht, die Einstellungen…
§ 16 EinwVWiderruf der Anerkennung
Die zuständige Stelle hat die Anerkennung eines anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung zu widerrufen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, denen…
§ 11 Abs. 4 Nr. 1 EinwVAntragstellung
die Erklärung des Anbieters des Dienstes zur Einwilligungsverwaltung, dass er personenbezogene Daten der den Dienst nutzenden Endnutzer und die Einstellungen…
§ 18 Abs. 1 EinwVMaßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung
Die Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter von digitalen Diensten erfolgt freiwillig.