§ 4 ElbVwGrHmbVVerordnung über die Verwaltung der Elbe im Gebiet Groß-Hamburg
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1937 in Kraft.
§ 12 NatSGmElbeVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.
§ 11 Abs. 1 EltLastVVerordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 WaStrÜbgVtrGNtrag 2Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Der Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes wird vom Reichsverkehrsminister nach Benehmen mit den Regierungen von Preußen und Hamburg festgesetzt.
§ 12 RVermVG§6DVVerordnung zur Durchführung des § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Die Vorschriften dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 1. August 1951 in Kraft.