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| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | |
| 1 | 2 und 3 | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 1) (§ 4 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 1) (§ 4 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 1) (§ 4 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 4 | Umweltschutz 1) (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 5 | Technische Kommunikation 1) (§ 4 Nr. 5) | a)Einzelteilzeichnungen in Ansichten und Schnitten lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigenb)Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten lesen und anwendenc)Schaltungsunterlagen von Baugruppen und Geräten, insbesondere Stromlaufpläne, Geräteverdrahtungspläne und Anschlußpläne, lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen | 2 | |
| d)Schaltungsunterlagen von elektrischen Anlagen, insbesondere Stromlaufpläne, Anordnungspläne, Installationspläne und Anschlußpläne, lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigene)technische Regelwerke, Arbeitsanweisungen und technische Informationen lesen und anwenden | 2 | |||
| 6 | Betriebliche Kommunikation 1) (§ 4 Nr. 6) | a)Gespräche mit Vorgesetzten, Kunden sowie im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellenb)Informationen aufgabengerecht bewerten, auswählen und wiedergebenc)betriebliche Informationssysteme nutzend)berufsbezogene Regelungen zum Datenschutz beachten | 2 | |
| e)Kunden bei der Übergabe der Anlage Leistungsmerkmale erläutern und in die Nutzung einweisenf)Telekommunikationsgeräte zur Übertragung von Daten, Sprache, Texten und Bildern einsetzeng)Schriftverkehr und Berechnungen durchführen, Sachverhalte fixieren, Protokolle anfertigen, Standardsoftware anwendenh)Materialien, Ersatzteile und Betriebsmittel verwalten und bestellen | 2 | |||
| 7 | Planen der Auftragsabwicklung 2) (§ 4 Nr. 7) | a)Kabel und Leitungen unter Berücksichtigung der mechanischen und elektrischen Belastung, der Verlegungsarten und des Verwendungszweckes nach Tabellen auswählenb)Betriebsmittel für Haupt-, Hilfs- und Steuerstromkreise, insbesondere Verteilungseinrichtungen, Schalter und Steckverbindungen, auswählen | 2 | |
| c)Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilend)elektrische Schutzmaßnahmen festlegene)Leitungswege und Gerätestandorte nach baulichen und örtlichen Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung des Aufwandes festlegenf)Materialverbrauch ermitteln | 4 | |||
| 8 | Vorbereiten der Auftragsausführung 2) (§ 4 Nr. 8) | a)Informationen für Arbeitsaufträge aus Unterlagen entnehmenb)Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe nach terminlichen Vorgaben planen | 2 | |
| c)Zusammenhang von Aufwand, Produktqualität und Auftragsergebnis erkennen sowie kostenbewußt handelnd)Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit erkennen sowie Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen machene)dem Kunden über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten sowie Aufträge unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben annehmen, bauseitige Leistungen festlegenf)Planung mit Vorgesetzten und Team sowie Kunden und anderen Gewerken abstimmeng)Fremdleistungen prüfen und überwachenh)erforderliche Montage- und Bauteile, Materialien und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, termingerecht anfordern, transportieren, lagern und montagegerecht bereitstelleni)bei der Auftragsbearbeitung mit dem Kunden und anderen Gewerken Informationen austauschen und zusammenarbeiten, bei Leistungsstörungen informieren und Alternativen aufzeigen | 4 | |||
| 9 | Einrichten und Abräumen der Montagestelle 2) (§ 4 Nr. 9) | a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichtenb)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und disponierenc)Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und defekte Bauteile sammeln, umweltgerecht lagern und entsorgen | 2 | |
| d)Werkzeuge, Meßgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen auswählen, disponieren und beschaffen sowie montagegerecht bereitstellene)Werkzeuge, Meßgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen warten, pflegen und überprüfen, bei Störungen Maßnahmen zu deren Beseitigung einleitenf)Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbaueng)Montagestelle sichern | 6 | |||
| 10 | Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen (§ 4 Nr. 10) | a)Längen, Flächen und Winkel messen und prüfenb)Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunststoff sägen, feilen, entgraten sowie bohren, senken und gewindeschneidenc)Bleche und Profile aus Metall und Kunststoff zuschneiden, lochen, biegen und richtend)Schraubverbindungen herstellen und sicherne)Hart- und Weichlötverbindungen für mechanische und elektrische Beanspruchung herstellen | 10 | |
| f)Klebeverbindungen zwischen gleichen und verschiedenen Werkstoffen herstelleng)Bleche und Profile aus Metall schweißen | 8 | |||
| 11 | Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen und Schaltschränken 3) (§ 4 Nr. 11) | a)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauenb)Leitungen auswählen sowie Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten | 8 | |
| c)Schaltgeräte, insbesondere Last- und Leistungsschalter, Sicherungen und Schütze, einbauen, verdrahten und kennzeichnend)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnene)Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren | 14 | |||
| 12 | Montieren von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln 2) 3) (§ 4 Nr. 12) | a)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen | 4 | |
| b)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, zu transportierendes Gut anschlagen, Transport sichern und durchführenc)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel auf Untergrund und Tragkonstruktion aufstellen, ausrichten, befestigen und sichernd)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen | 12 | |||
| 13 | Montieren von Leitungsführungssystemen und Verlegen von Leitungen 2) 3) (§ 4 Nr. 13) | a)Kabel und Leitungen verlegen, befestigen und zurichtenb)Rohre, Installationskanäle und Kabelbühnen montieren | 6 | |
| c)ein- und mehradrige, geschirmte und ungeschirmte Leitungen zurichten und unter Verwendung der unterschiedlichen Verbindungstechniken anschließend)Kabel und Leitungen verbinden und unter Verwendung der unterschiedlichen Verbindungstechniken an Betriebsmittel anschließen | 14 | |||
| 14 | Installieren von elektrischen Anlagen 2) 3) (§ 4 Nr. 14) | a)Anlagenteile, insbesondere Schaltgerätekombinationen und Installationsverteiler, aufstellen und anschließenb)Beleuchtungsanlagen installieren | 6 | |
| c)Betriebsmittel für Haupt-, Hilfs- und Steuerstromkreise, insbesondere Verteilungseinrichtungen, Schalter und Steckverbindungen, montieren und anschließend)elektrische Maschinen anschließene)Stelleinrichtungen einbauen und anschließenf)Erdungen und Potentialausgleichsleitungen verlegen und anschließen | 16 | |||
| 15 | Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen 3) (§ 4 Nr. 15) | a)Verfahren und Meßgeräte auswählen, Meßfehler abschätzen und Meßschaltungen aufbauenb)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung messenc)Kenndaten von Bauteilen und Bauelementen prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren durch Sichtkontrolle prüfen | 4 | |
| d)Schaltungen mit logischen Grundfunktionen prüfene)Sollwerte und Funktion von Baugruppen und Geräten prüfen sowie Sollwerte einstellenf)Isolationsprüfung durchführeng)Erdungs- und Schleifenwiderstände prüfenh)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, insbesondere Schutz durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfeni)mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter, sowie Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfenk)Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Meß-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmenl)Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellenm)Funktionsprüfung unter Betriebsbedingungen durchführen | 8 | |||
| 16 | Beseitigen von Fehlern in elektrischen Anlagen 3) (§ 4 Nr. 16) | a)mechanische und elektrische Fehler durch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen sowie mit Hilfe von Schaltungsunterlagen systematisch eingrenzen, erkennen und beheben | 2 | |
| b)Geräte und Anlagenteile inspizierenc)Anlagenteile zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit nach Serviceunterlagen und Anweisungen warten | 10 | |||
| 17 | Dokumentation 3) (§ 4 Nr. 17) | a)Schaltpläne von Baugruppen und Geräten aktualisieren | 2 | |
| b)verbrauchtes Material, Ersatzteile, Arbeitszeit und technische Prüfungen dokumentierenc)Schaltungsunterlagen von Anlagen aktualisieren | 4 | |||
| 1)Die laufenden Nummern 1 bis 6 sollen integriert mit anderen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.2)Die laufenden Nummern 7 bis 9 sollen insbesondere in Verbindung mit den laufenden Nummern 12 bis 14 vermittelt werden.3)Die laufenden Nummern 11 bis 14 sollen insbesondere in Verbindung mit den laufenden Nummern 15 bis 17 vermittelt werden. |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Einzelteilzeichnungen in Ansichten und Schnitten lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen
Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten lesen und anwenden
Schaltungsunterlagen von Baugruppen und Geräten, insbesondere Stromlaufpläne, Geräteverdrahtungspläne und Anschlußpläne, lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen
Schaltungsunterlagen von elektrischen Anlagen, insbesondere Stromlaufpläne, Anordnungspläne, Installationspläne und Anschlußpläne, lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen
technische Regelwerke, Arbeitsanweisungen und technische Informationen lesen und anwenden
Gespräche mit Vorgesetzten, Kunden sowie im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Informationen aufgabengerecht bewerten, auswählen und wiedergeben
betriebliche Informationssysteme nutzen
berufsbezogene Regelungen zum Datenschutz beachten
Kunden bei der Übergabe der Anlage Leistungsmerkmale erläutern und in die Nutzung einweisen
Telekommunikationsgeräte zur Übertragung von Daten, Sprache, Texten und Bildern einsetzen
Schriftverkehr und Berechnungen durchführen, Sachverhalte fixieren, Protokolle anfertigen, Standardsoftware anwenden
Materialien, Ersatzteile und Betriebsmittel verwalten und bestellen
Kabel und Leitungen unter Berücksichtigung der mechanischen und elektrischen Belastung, der Verlegungsarten und des Verwendungszweckes nach Tabellen auswählen
Betriebsmittel für Haupt-, Hilfs- und Steuerstromkreise, insbesondere Verteilungseinrichtungen, Schalter und Steckverbindungen, auswählen
Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
elektrische Schutzmaßnahmen festlegen
Leitungswege und Gerätestandorte nach baulichen und örtlichen Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung des Aufwandes festlegen
Materialverbrauch ermitteln
Informationen für Arbeitsaufträge aus Unterlagen entnehmen
Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe nach terminlichen Vorgaben planen
Zusammenhang von Aufwand, Produktqualität und Auftragsergebnis erkennen sowie kostenbewußt handeln
Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit erkennen sowie Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen machen
dem Kunden über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten sowie Aufträge unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben annehmen, bauseitige Leistungen festlegen
Planung mit Vorgesetzten und Team sowie Kunden und anderen Gewerken abstimmen
Fremdleistungen prüfen und überwachen
erforderliche Montage- und Bauteile, Materialien und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, termingerecht anfordern, transportieren, lagern und montagegerecht bereitstellen
bei der Auftragsbearbeitung mit dem Kunden und anderen Gewerken Informationen austauschen und zusammenarbeiten, bei Leistungsstörungen informieren und Alternativen aufzeigen
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
persönliche Schutzausrüstungen auswählen und disponieren
Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und defekte Bauteile sammeln, umweltgerecht lagern und entsorgen
Werkzeuge, Meßgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen auswählen, disponieren und beschaffen sowie montagegerecht bereitstellen
Werkzeuge, Meßgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen warten, pflegen und überprüfen, bei Störungen Maßnahmen zu deren Beseitigung einleiten
Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
Montagestelle sichern
Längen, Flächen und Winkel messen und prüfen
Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunststoff sägen, feilen, entgraten sowie bohren, senken und gewindeschneiden
Bleche und Profile aus Metall und Kunststoff zuschneiden, lochen, biegen und richten
Schraubverbindungen herstellen und sichern
Hart- und Weichlötverbindungen für mechanische und elektrische Beanspruchung herstellen
Klebeverbindungen zwischen gleichen und verschiedenen Werkstoffen herstellen
Bleche und Profile aus Metall schweißen
Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
Leitungen auswählen sowie Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten
Schaltgeräte, insbesondere Last- und Leistungsschalter, Sicherungen und Schütze, einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren
Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, zu transportierendes Gut anschlagen, Transport sichern und durchführen
Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel auf Untergrund und Tragkonstruktion aufstellen, ausrichten, befestigen und sichern
Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
Kabel und Leitungen verlegen, befestigen und zurichten
Rohre, Installationskanäle und Kabelbühnen montieren
ein- und mehradrige, geschirmte und ungeschirmte Leitungen zurichten und unter Verwendung der unterschiedlichen Verbindungstechniken anschließen
Kabel und Leitungen verbinden und unter Verwendung der unterschiedlichen Verbindungstechniken an Betriebsmittel anschließen
Anlagenteile, insbesondere Schaltgerätekombinationen und Installationsverteiler, aufstellen und anschließen
Beleuchtungsanlagen installieren
Betriebsmittel für Haupt-, Hilfs- und Steuerstromkreise, insbesondere Verteilungseinrichtungen, Schalter und Steckverbindungen, montieren und anschließen
elektrische Maschinen anschließen
Stelleinrichtungen einbauen und anschließen
Erdungen und Potentialausgleichsleitungen verlegen und anschließen
Verfahren und Meßgeräte auswählen, Meßfehler abschätzen und Meßschaltungen aufbauen
Spannung, Strom, Widerstand und Leistung messen
Kenndaten von Bauteilen und Bauelementen prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren durch Sichtkontrolle prüfen
Schaltungen mit logischen Grundfunktionen prüfen
Sollwerte und Funktion von Baugruppen und Geräten prüfen sowie Sollwerte einstellen
Isolationsprüfung durchführen
Erdungs- und Schleifenwiderstände prüfen
Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, insbesondere Schutz durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen
mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter, sowie Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen
Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Meß-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmen
Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen
Funktionsprüfung unter Betriebsbedingungen durchführen
mechanische und elektrische Fehler durch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen sowie mit Hilfe von Schaltungsunterlagen systematisch eingrenzen, erkennen und beheben
Geräte und Anlagenteile inspizieren
Anlagenteile zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit nach Serviceunterlagen und Anweisungen warten
Schaltpläne von Baugruppen und Geräten aktualisieren
verbrauchtes Material, Ersatzteile, Arbeitszeit und technische Prüfungen dokumentieren
Schaltungsunterlagen von Anlagen aktualisieren
Die laufenden Nummern 1 bis 6 sollen integriert mit anderen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.
Die laufenden Nummern 7 bis 9 sollen insbesondere in Verbindung mit den laufenden Nummern 12 bis 14 vermittelt werden.
Die laufenden Nummern 11 bis 14 sollen insbesondere in Verbindung mit den laufenden Nummern 15 bis 17 vermittelt werden.