§ 10 IndElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
§ 12 Abs. 1 ElektroAöAufArbb3V SLDritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Elektrohandwerk Vom 6. Oktober 2025
Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.
§ 3 ElekZeugnVVerordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft.
§ 11 ErgAnzVVerordnung über die Ergänzungsanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.