§ 10 InfoElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 10 ElekMaschBHwOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 9 Abs. 1 InfoElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
Teil 2 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf
§ 10 Nr. 2 BehAppbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
Anlagentechnik,
§ 8 Abs. 1 InfoElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
Teil 1 der Gesellenprüfung findet im Prüfungsbereich Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel statt.