Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 ElekMaschBBBiGAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen