Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 ElekMaschBHwOAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen