§ 1 ElektroTechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektrotechniker-Handwerk
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die…
§ 3 Nr. 7 ElektroMbMstrVMeisterprüfungsberufsbild
Leistungen im Elektromaschinenbauer-Handwerk bei Kundinnen und Kunden sowie in der Werkstatt erbringen, insbesondere
§ 9 Abs. 1 ElektroMbMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die erforderlichen…
§ 14 Abs. 1 ElektroMbMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung bleiben unberührt.
§ 5 Abs. 2 ElektroMbMstrVMeisterprüfungsprojekt
Als Meisterprüfungsprojekt ist unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eine Anlage oder ein Teilstück der Antriebstechnik mit einer…