§ 4 Abs. 2 ElektroMbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektromaschinenbauer-Handwerk
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 ElektroTechMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
nach Maßgabe des § 10 „Leistungen eines Betriebs im Elektrotechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ und
§ 1 ElektroTechMstrVGegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die…
§ 3 Abs. 2 WerkstTerHMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5. Das Meisterprüfungsprojekt und das…
§ 13 Abs. 2 ElektroTechMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung.