Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft.
§ 3 ElekZeugnV
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