Anlage 4 ElmV(zu § 4 Absatz 1) Reinheitskriterien für Extraktionslösungsmittel
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 372 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 4 Abs. 2 ElmVReinheitsanforderungen
Die in Anlage 2 bis 3 aufgeführten Extraktionslösungsmittel müssen den spezifischen Reinheitskriterien gemäß Anlage 5 entsprechen.
Art. 3 32009L0032Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in Anhang I als Extraktionslösungsmittel aufgeführten Stoffe…
Anlage 2 ElmV(zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 3) Beschränkt verwendbare Extraktionslösungsmittel
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 370 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Art. 4 Buchst. d 32009L0032falls erforderlich, die spezifischen Reinheitskriterien für die in Anhang I aufgeführten Extraktionslösungsmittel, insbesondere Höchstwerte für den Gehalt an…