§ 12 WährUmStAbschlGGesetz zum Abschluß der Währungsumstellung
Aufgehoben werden 6. 7. 8.
§ 39 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten alle diesem Gesetz entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft, insbesondere