§ 9 MuSchSoldVVerordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen
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§ 7 EltZSoldVDie Vorschriften dieser Verordnung sind nur in den Fällen anzuwenden, in denen das Kind nach Inkrafttreten dieser Verordnung geboren wird.
§ 10 InvZulG 2005Investitionszulagengesetz 2005
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§ 6 Abs. 1 EltSVVerordnung zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung in einer Versorgungskrise
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.