Verordnung über die Elternzeit für saarländische Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (Elternzeitverordnung - EltZVO) Vom 14. Januar 2015*
Diese Verordnung gilt für die Richterinnen und Richter des Landes entsprechend.
§ 6 EltZVO
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