Verordnung über die Elternzeit für saarländische Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (Elternzeitverordnung - EltZVO) Vom 14. Januar 2015*
Für eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung bewilligte Elternzeit gelten die Bestimmungen der Elternzeitverordnung in der bisherigen Fassung für die Dauer der Bewilligung fort.
§ 7 EltZVO
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