§ 59 Abs. 1 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Die dienstlichen Beurteilungen werden nach einem einheitlichen Beurteilungsmaßstab unter Berücksichtigung der Anforderungen des Amtes und in der Regel durch…
§ 21 Abs. 2 BBGBundesbeamtengesetz
In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten nachvollziehbar darzustellen sowie Eignung und Befähigung…
§ 93 Abs. 3 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Im Übrigen bestimmen die obersten Dienstbehörden die Einzelheiten der Beurteilung für ihren Dienstbereich.
§ 58 Abs. 1 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Die fachliche Leistung ist insbesondere nach den Arbeitsergebnissen, der praktischen Arbeitsweise, dem Arbeitsverhalten und für Beamtinnen oder Beamte, die…
§ 2 Abs. 1 SLVVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
In der dienstlichen Beurteilung sind die Leistungen der Soldatin oder des Soldaten nachvollziehbar darzustellen sowie die Eignung und Befähigung für künftige…