§ 3 Abs. 3 Weser/Jade LVVerordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade
Der Lotsenwechsel zwischen dem Seelotsrevier Weser I und dem Lotsbezirk 1 des Seelotsreviers Weser II/Jade erfolgt bei Bremerhaven im Bereich der Geestemündung.
§ 4 Abs. 1 Ems LVLotsenversetzpositionen
Seelotsen werden im Bereich der Leuchttonne „Westerems“ (53° 39,3’ Nord und 006° 16,3’ Ost) und im Bereich der Leuchttonne „GW/TG“ versetzt und ausgeholt.
§ 16 Ems LVDistanzlotsungen
Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des…
§ 5 Abs. 1 Ems LVLotsenanforderung und Versetzmanöver
Führer von Schiffen, die zur Annahme eines Seelotsen verpflichtet sind oder einen Seelotsen annehmen wollen, müssen den Seelotsen rechtzeitig nach Maßgabe der…
§ 2 Ems LVLotsenbrüderschaft
Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Ems obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Emden zusammengeschlossenen Seelotsen.