§ 8 Abs. 2 SeeStrOVVerordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
Die Strom- und Schiffahrtpolizeibehörden können von den Vorschriften dieser Verordnung im Einzelfall befreien, soweit dies nach den Internationalen Regeln…
§ 7 Abs. 1 NPBefVMVKVerordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann Befreiungen von den §§ 3 bis 6 gewähren, wenn
§ 11 Abs. 1 EmsSchEVSchiffahrtspolizeiliche Verfügungen
Die Strom- und Schiffahrtspolizeibehörden können zur Erfüllung der Aufgaben nach § 3 des Seeaufgabengesetzes Anordnungen erlassen, die an bestimmte Personen…
§ 10 Abs. 8 Ems LVVerordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems
Die Befreiung mit einem Schiff nach Absatz 1 kann auf Antrag von der Schifffahrtspolizeibehörde auf ein typgleiches Schiff übertragen werden.