§ 4 Nr. 1 EnFGErmittlung und Mitteilung der Finanzierungsbedarfe
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den EEG-Finanzierungsbedarf für das jeweils folgende Kalenderjahr sowie die voraussichtliche Höhe des Anspruchs…
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnFGAufsicht durch die Bundesnetzagentur
den EEG-Finanzierungsbedarf, den KWKG-Finanzierungsbedarf und die Umlagen ermitteln, mitteilen, festlegen, veröffentlichen, erheben und vereinnahmen,
§ 2 Nr. 2 EnFGBegriffsbestimmungen
„EEG-Finanzierungsbedarf“ der nach den Vorgaben der Anlage 1 ermittelte finanzielle Bedarf für die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach dem…
§ 51 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EnFGÜbertragungsnetzbetreiber
die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs, der voraussichtlichen Höhe eines Anspruchs nach § 6 Absatz 1 Satz 1 oder 2 für das laufende Kalenderjahr, des…
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EnFGZweck des Gesetzes
die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs,