§ 2 Abs. 2 LGGStatVOVerordnung über die statistische Erhebung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Landesgleichstellungsgesetzstatistikverordnung - LGGStatVO) Vom 21. Juni 2016
Die Daten nach § 1 Nummer 3 bis 5 sind jährlich für den Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum Erhebungsstichtag 30. Juni des laufenden Jahres zu erheben.…
§ 10 Abs. 4 GewHGGesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Die Erhebungen werden jährlich durchgeführt, erstmalig für das Berichtsjahr 2028. Berichtszeitraum für die Erhebungen nach Absatz 2 Nummer 5 bis 7 ist das…
§ 3 Abs. 1 FlUStatVVerordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die für die in § 1 Satz 1 genannten Untersuchungen und Kontrollen zuständigen Behörden übermitteln dem Statistischen Bundesamt unter Angabe ihrer Bezeichnung…