Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
Dasjenige, was dieses Gesetz über die Entziehung und Beschränkung des Grundeigentums bestimmt, gilt auch von der Entziehung und Beschränkung der Rechte am Grundeigentum. Titel II Von der Entschädigung
§ 5 EnteigGrdBesG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen