§ 20 EntschFinV
Voraussetzungen für die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen
Die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung in einem Abrechnungsjahr setzt voraus, dass ein CRR-Kreditinstitut Die in Satz 1 genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Ein CRR-Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, eine Zahlungsverpflichtung zu erbringen.
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