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Die Aufwandsentschädigung ist ein pauschalierter Auslagenersatz für die durch das kommunalpolitische Ehrenamt entstehenden Aufwendungen und zugleich Ersatz für den Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung.
Sitzungsgeld ist ein, auch soweit es als Teil einer Aufwandsentschädigung gewährt wird, pauschalierter Auslagenersatz für die Teilnahme an Sitzungen der Organe und Ausschüsse kommunaler Vertretungen.
Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen kann als monatliche Pauschale (Vollpauschale) oder als monatliche Teilpauschale (Teilpauschale) zuzüglich des Sitzungsgeldes gezahlt werden.
Im Falle der Absätze 1 und 2 wird bei Zahlung der monatlichen Teilpauschale diese zuzüglich eines Sitzungsgeldes in Höhe von 28,20 Euro gezahlt. Sitzungsgelder…
Die Mitglieder der Regionalräte erhalten als Aufwandsentschädigung einen Pauschalbetrag sowie für die Teilnahme an den Sitzungen der Regionalräte und den zu…
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
Aufwandsentschädigungen in Form einer monatlichen Pauschale werden für die Zeit vom Tage des Amtsantritts bis zum Zeitpunkt der Beendigung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.