§ 17d EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und GasversorgungUmsetzung der Netzentwicklungspläne und des FlächenentwicklungsplansZitatstelle…ist. Ausnahmsweise kann eine Anbindung über einen anderen im Bundesfachplan Offshore nach § 17a festgelegten Cluster erfolgen, sofern dies im Bundesfachplan Offshore und im Offshore-Netzentwicklungsplan…Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans
§ 17i EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und GasversorgungErmittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-AnbindungsleitungenZitatstelle…vereinnahmten Aufschlägen auf die Netzentgelte für die Netzkosten nach § 17d Absatz 1 und den §§ 17a und 17b in der bis zum Ablauf des 28. Dezember 2023 geltenden Fassung sowieErmittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen