§ 17i EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und GasversorgungErmittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-AnbindungsleitungenZitatstelle…Aufschlägen auf die Netzentgelte für die Netzkosten nach § 17d Absatz 1 und den §§ 17a und 17b in der bis zum Ablauf des 28. Dezember 2023 geltenden Fassung sowieErmittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen