Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes im Saarland (EPPSG-Durchführungsverordnung SL - EPPSG-VO SL) Vom 14. Februar 2023
Auch die antragstellenden Personen, die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, werden im Bewilligungsverfahren als handlungsfähig anerkannt.
§ 12 EPPSG-VO SL
§ 12 EPPSG-VO SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen