§ 2 EPSPVZulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 4 der Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung mit Ausnahme der…
§ 1 EPSPVZiel der Prüfung
In der Prüfung zum Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich nach § 5 Absatz 4 der Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung ist festzustellen, ob der Prüfling…
§ 8 Abs. 1 EPSPVPrüfung
Die Prüfung besteht aus mündlichen Teilprüfungen der Fächer Prüflinge, die eine Anerkennung für Tätigkeiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 5 oder 6 der…
§ 16 Abs. 1 Nr. 2 TfPVVerordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Fragen, bei denen mangelndes Wissen in der Wirklichkeit eine Gefährdung des Bahnbetriebes zur Folge haben kann, richtig beantwortet wurden.
§ 13 Abs. 2 KfSachvVVerordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Die Anerkennungsbehörde hat dem Bewerber nach bestandener Prüfung eine Prüfungsbescheinigung auszustellen.