§ 24 ErbbauRGBei einer Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht gilt auch der Grundstückseigentümer als Beteiligter im Sinne des § 9 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung…
§ 52 Abs. 2 Nr. a) ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
den Erbbauzins, wenn nach § 9 Abs. 3 des Erbbaurechtsgesetzes das Bestehenbleiben des Erbbauzinses als Inhalt der Reallast vereinbart worden ist;
§ 34 Abs. 3 NRW-26630Verordnung zur Durchführung des Artikels 4 des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-niederländischen Ausgleichsvertrag
Bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks auf dem sie ruhen, bleiben sie auch dann bestehen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht…
§ 9 Abs. 3 Nr. 1 ErbbauRGdie Reallast abweichend von § 52 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung mit ihrem Hauptanspruch bestehen bleibt, wenn der…
§ 8 ErbbauRGVerfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen, sind insoweit unwirksam, als sie die…