§ 33 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes Angehöriger eines ausländischen Staats war und nach einer Vereinbarung mit diesem Staat der Nachlaß einem…
§ 34 Abs. 2 Nr. 3 ErbStGErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
die Gerichte, die Notare und die deutschen Konsuln:die eröffneten Verfügungen von Todes wegen, die abgewickelten Erbauseinandersetzungen, die beurkundeten…
Muster 4 ErbStDV(§ 4 ErbStDV)
.............................. Standesamt und Ordnungsnummer Erbschaftsteuer An das Finanzamt .................... - Erbschaftsteuerstelle -…
§ 53 Abs. 2 AGJusGGesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG) Vom 5. Februar 1997*
Einen Sterbefall außerhalb des Saarlandes hat die Gemeinde, in der die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte, dem…
§ 5 Abs. 1 VermAnlGGesetz über Vermögensanlagen
Verfügungen, die gegenüber einer Person mit Wohnsitz im Ausland oder einem Unternehmen mit Sitz im Ausland ergehen, hat die Bundesanstalt derjenigen Person…