Nr. 97 Nr. 9 10. SächsKVZZehntes Sächsisches Kostenverzeichnis
| Aufhebung von Stiftungen nach § 87a BGB und § 17 Abs. 3 Satz 2 SächsStiftG | 300 bis 1 500 Anmerkung zu Tarifstelle 6 bis 9: Soweit die Stiftung…
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStGSteuerpflichtige Vorgänge
das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich…
Art. 2 Abs. 2 Nr. 9 SN-20331Gesetz zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften
| Aufhebung von Stiftungen nach § 87a BGB und § 17 Abs. 3 Satz 2 SächsStiftG | 300 bis 1 500 Anmerkung zu Tarifstelle 6 bis 9: Soweit die Stiftung…
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStGEntstehung der Steuer
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen auf die Stiftung oder auf den Verein.…
§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStGSteuerbefreiungen
an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach…