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Die Beitragslast des Braunkohlenbergbaues nach § 37, soweit sie aus Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung erwächst, bemißt sich nach folgenden Grundsätzen:
Der Braunkohlenbergbau hat die Beiträge zu leisten, die erforderlich sind,
um die gegenwärtige Versorgung der Entnehmer und Bezieher von Wasser sowie den steigenden Bedarf sicherzustellen, der durch die Zunahme der Bevölkerung und durch die Entwicklung des durchschnittlichen Lebensstandards voraussichtlich entstehen wird,
um den Bedarf für den Fall zu decken, daß die vor der Einwirkung des Bergbaues vorhandenen Möglichkeiten zur Wasserentnahme für einen mit dem derzeitigen Betrieb verfolgten Zweck künftig ausgenutzt werden sollen (Mehrbedarf),
um einen neu auftretenden Wasserbedarf zu befriedigen, sofern er einer wirtschaftlich und volkswirtschaftlich gerechtfertigten Verwendung dient (Neubedarf).
Die Beitragsleistung des Bergbaues entfällt,
wenn und soweit ein Bedarf nach Nr. 1 mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln auch dann nicht hätte befriedigt werden können, wenn eine Einwirkung des Braunkohlenbergbaues und der Braunkohle verwertenden Elektrizitätswirtschaft unterblieben wäre,
soweit der Befriedigung eines Mehr- oder Neubedarfs ohnehin überwiegende Rücksichten des öffentlichen Wohles entgegenstehen würden.
Zur Erfüllung der Pflicht nach Absatz 1 sind Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwasserversorgung durchzuführen, also Maßnahmen zum…
Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich wasserwirtschaftlicher und damit in Zusammenhang stehender ökologischer, durch Einwirkungen auf den…
Mitglieder des Verbandes sind auch Eigentümer, Gebietskörperschaften oder Unternehmen im Sinne von Absatz 1, die infolge von Veränderungen der…
Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Trink- und Betriebswasserversorgung, soweit nicht der Erftverband zuständig ist;
Ist auf Grund von Inhaltsstoffen und Eigenschaften des entnommenen Wassers (Rohwassers) davon auszugehen, dass eine ordnungsgemäße Beschaffenheit des…
Der Verband ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgabe über das von den Unternehmen des rheinischen Braunkohlentagebaues innerhalb und außerhalb des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.