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Das Verbandsgebiet umfaßt das im Land Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Erft sowie das des Nordkanals mit Jüchener Bach südlich des Nordkanals, der Nordkanalallee und des Scheibendammes in der Stadt Neuss. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ,,Stationierung und Gebietsbezeichnung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen" entspricht. Für die Abgrenzung des Tätigkeitsbereichs gemäß § 2 Abs. 3 ist die entsprechende Karte des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb - maßgebend. Der Verband legt die Übersichtskarte am Sitz der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Das Verbandsgebiet umfaßt das im Land Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Niers und des Nierskanals mit Ausnahme der Gebiete, die zum…
Das Verbandsgebiet umfaßt das im Land Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Rur. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer…
Der Verband hat sein Gebiet im oberirdischen Einzugsgebiet der Ruhr. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk…
Das Verbandsgebiet umfaßt das oberirdische Einzugsgebiet der Wupper. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk…
Das Verbandsgebiet umfaßt die oberirdischen Einzugsgebiete der Agger und der Bröl einschließlich des Sieglarer Mühlengrabens sowie die im Land…
Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, der zugrunde zu legen sind
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.