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Das Verbandsgebiet umfaßt das im Land Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Niers und des Nierskanals mit Ausnahme der Gebiete, die zum Genossenschaftsgebiet der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft gehören. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ,,Stationierung und Gebietsbezeichnung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen" entspricht und mit der Übersichtskarte der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft abgestimmt ist. Der Verband legt die Übersichtskarte am Sitz der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Der Verband hat sein Gebiet im oberirdischen Einzugsgebiet der Ruhr. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk…
Das Verbandsgebiet umfaßt das im Land Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Rur. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer…
Das Verbandsgebiet umfaßt das im Land Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Erft sowie das des Nordkanals mit Jüchener Bach südlich des…
Das Verbandsgebiet umfaßt das oberirdische Einzugsgebiet der Wupper. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk…
Das Verbandsgebiet umfaßt die oberirdischen Einzugsgebiete der Agger und der Bröl einschließlich des Sieglarer Mühlengrabens sowie die im Land…
Das Genossenschaftsgebiet umfaßt die oberirdischen Einzugsgebiete der Emscher, der Alten Emscher und der Kleinen Emscher. Die Grenzen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.