Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bekanntmachungen für die Verbandsmitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche oder elektronische Unterrichtung der Betroffenen. Für die Bekanntmachung längerer Mitteilungen genügt ein Hinweis auf den Ort, an dem die Mitteilung eingesehen werden kann. Gleichzeitig ist die Auslegungsfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muß, anzugeben. Die Satzung bestimmt, in welchen Orten auszulegen ist.
Die Satzung regelt, in welcher Weise die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen bekanntgemacht werden. § 14 Abs. 4 bleibt unberührt.
Bekanntmachungen für die Mitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche oder elektronische Unterrichtung der Betroffenen. Für die Bekanntmachung…
Bekanntmachungen für die Mitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche oder elektronische Unterrichtung der Betroffenen. Für die Bekanntmachung…
Bekanntmachungen für die Mitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche oder elektronische Unterrichtung der Betroffenen. Für die Bekanntmachung…
Bekanntmachungen für die Mitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche oder elektronische Unterrichtung der Betroffenen. Für die Bekanntmachung…
Bekanntmachungen für die Mitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche oder elektronische Unterrichtung der Betroffenen. Für die Bekanntmachung…
Bekanntmachungen für die Mitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche oder elektronische Unterrichtung der Betroffenen. Für die Bekanntmachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement