§ 46 Abs. 1 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Nutzer und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in den Erbbaurechtsvertrag eine Bestimmung aufzunehmen, die eine Anpassung des Erbbauzinses an veränderte…
§ 47 Abs. 1 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Nutzungsänderungen, zu denen der Erbbauberechtigte nach § 54 Abs. 2 und 3 berechtigt ist, rechtfertigen keine Anpassung des Erbbauzinses. Für Nutzungsänderungen…
§ 48 Abs. 5 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Der Grundstückseigentümer kann verlangen, daß der Nutzer sich im Erbbaurechtsvertrag ihm gegenüber verpflichtet, einen Vertrag über die Veräußerung des…
§ 50 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Jeder Beteiligte kann verlangen, daß sich der andere Teil zu einer Zinsanpassung verpflichtet, wenn sich nach dem Ergebnis einer noch durchzuführenden…
§ 9a Abs. 1 ErbbauRGGesetz über das Erbbaurecht
Dient das auf Grund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk Wohnzwecken, so begründet eine Vereinbarung, daß eine Änderung des Erbbauzinses verlangt werden kann,…