§ 60 Abs. 1 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Auf die nach den Bestimmungen dieses Kapitels bestellten Erbbaurechte findet, soweit nicht Abweichendes gesetzlich angeordnet oder zugelassen ist, das…
§ 5 Abs. 1 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Auf den Erwerb oder den Bau von Eigenheimen ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn
§ 2 Abs. 1 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzer das Grundstück Satz 1 Nr. 1 ist entsprechend anzuwenden auf die von den in § 459 Abs. 1 Satz 1 des…
§ 3 Abs. 1 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
In den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Fällen können Grundstückseigentümer und Nutzer (Beteiligte) zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an den Grundstücken…
§ 103 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Die für das Erbbaurecht geltenden Vorschriften des § 20 und des § 22 Absatz 2 der Grundbuchordnung finden auf das Bergwerkseigentum, auf unbewegliche…