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Die allgemeine Aufsicht über die Anstalt führt das für Digitalisierung zuständige Ministerium.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Die Anstalten unterstehen der Aufsicht des Landes, die durch das Finanzministerium ausgeübt wird.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Gemeinsame Träger der Anstalt sind das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium, sowie die Gemeinden und…
Das Ministerium der Justiz führt die Aufsicht über die Anstalt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.