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Die Anstalt wird von den Trägern der Anstalt mit einem Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt eine Million Euro, das der beitretenden Gemeinden und Gemeindeverbände, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen je Träger 1 000 Euro.
Die Träger unterstützen die Anstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Anstalt gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung der Träger, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht besteht.
Das eingebrachte Stammkapital wird im Falle der Kündigung unverzinslich zurückgezahlt.
Die Anstalten haben ein Stammkapital, das durch Einzahlung oder aus Mitteln der Anstalt aufgebracht werden kann. Jeder Gewährträger hat einen Anteil am…
Das Stammkapital ist mit seinem in der Betriebssatzung festgelegten Betrag anzusetzen.
den Betrag der von jedem beteiligten Zweckverband auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage),
Die Landesbank Nordrhein-Westfalen wird mit einem Stammkapital von 500 000 000 Euro ausgestattet. Dieses wird durch Sacheinlage des im Wege der Abspaltung gemäß…
Die Anstalt erbringt ihre Leistungen gegenüber ihren Trägern und anderen öffentlichen Stellen auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach den §§…
Im Falle der Auflösung der Anstalten fällt das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Anstalten im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.