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Die Anstalten haben ein Stammkapital, das durch Einzahlung oder aus Mitteln der Anstalt aufgebracht werden kann. Jeder Gewährträger hat einen Anteil am Stammkapital zu übernehmen. Die Stammkapitalanteile müssen übertragbar gestaltet sein. Das Stammkapital kann aus dem Jahresüberschuss verzinst werden.
Die Höhe des Stammkapitals und die Höhe der Verzinsung regelt die Satzung.
Das Stammkapital ist mit seinem in der Betriebssatzung festgelegten Betrag anzusetzen.
Das Stammkapital ist mit seinem in der Unternehmenssatzung festgelegten Betrag anzusetzen.
Das Stammkapital ist mit seinem in der Betriebssatzung festgelegten Betrag anzusetzen.
1Das Eigenkapital ist wie folgt zu gliedern: 2Das Stammkapital ist mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag anzusetzen.
Die Satzung muss auch Bestimmungen über die Verteilung der Anteile am Stammkapital, über die Aufbringung der Mittel im Falle der Haftung, über die Verteilung…
Die Anstalt wird von den Trägern der Anstalt mit einem Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt eine Million Euro, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.