ErrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 ErrVInkrafttretenVerordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch § 8Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8