§ 4 Abs. 3 ErstrGErstreckung von gewerblichen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen
Für Herkunftsangaben, die mit Wirkung für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet eingetragen oder angemeldet sind, gelten die §§ 33 bis 38.
§ 25 Abs. 2 ErstrGÜbertragung einer Marke, Warenzeichenverbände
Die Löschung eines nach § 1 erstreckten Verbandszeichens oder einer nach § 4 erstreckten Kollektivmarke oder die Versagung der Eintragung eines solchen Zeichens…
Art. 11 Abs. 3 Buchst. a 32019R1753VERORDNUNG (EU) 2019/1753 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 über die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
nach der Verordnung (EU) 2023/2411 die Eintragung dieser Ursprungsbezeichnung zu beantragen oder
§ 121 Abs. 2 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Betrifft der Umwandlungsantrag eine Marke, die noch nicht als Unionsmarke eingetragen war, so wird der Umwandlungsantrag wie die Anmeldung einer Marke zur…
§ 30a Abs. 5 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Die Registerverwaltung ist berechtigt, zusätzliche oder einschränkende Vorgaben zum Inhalt der Angaben nach den Absätzen 2 und 3 zu machen.