§ 47 ESBOPersonal
Die Vorschriften der §§ 47 bis 54 der EBO gelten entsprechend.
§ 51 GAWGesetz über den Außenwirtschafts-, Kapital- und Zahlungsverkehr
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§ 5 ALVVerordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen
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§ 2 ESBOAllgemeine Anforderungen
Die Vorschriften des § 2 der EBO gelten entsprechend.
§ 5 KF-VOVerordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen
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