ESBO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 50 ESBOInkrafttretenEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen § 49§ 51 Barrierefrei(1)Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.(2)