§ 18 Abs. 1 BOStrabVerordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
Der lichte Raum ist der zu jedem Gleis gehörende Raum, der für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge von festen und beweglichen Gegenständen freigehalten werden…
§ 14 MbBOVerordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen
Der in der Anlage dargestellte Lichtraum ist freizuhalten. Dies gilt nicht für betriebsnotwendige Einrichtungen außerhalb des Teils des Lichtraums, den ein…