§ 31 Nr. 1 EIGVVerordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
Eisenbahnen,
§ 30a Abs. 1 GGVSEBVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
Die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM) hat dafür zu sorgen, dass
§ 29 Abs. 1 EIGVVerordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
Stellt eine Eisenbahn oder ein Halter von Eisenbahnfahrzeugen während des Betriebs fest, dass ein von ihr oder ihm genutztes Fahrzeug eine der grundlegenden…
§ 10 Abs. 2 Nr. 3 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
die ihrem Betrieb dienenden Verkehrsmittel, -anlagen und -einrichtungen zu erhalten, zu ändern, wiederherzustellen oder neue Verkehrsmittel, -anlagen und…
§ 4 EisenbG SLGesetz Nr. 843 über Eisenbahnen und Seilbahnen Vom 26. April 1967
Das Eisenbahnunternehmen ist verpflichtet, die Eisenbahn nebst Zubehör nach dem festgestellten Plan zu bauen, sie ordnungsgemäß zu unterhalten und zu erneuern.